Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns leidenschaftlich mit unserem Lieblingsthema – Radfahren. Gerne würden wir Sie, Ihre Kollegen, Ihren Chef, Ihre Mitarbeiter, Ihren Partner, Ihre Familie, Ihre Freunde, Ihre Kunden begeistern. Begeistern für Bewegung an frischer Luft, Sport, Elektromobilität, kurzum für die Freiheit auf zwei Rädern.
Dienstfahrrad Erlass
- Das Dienstfahrrad ist dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt.
- Durch die 0,25% Regelung steht das Rad uneingeschränkt zur privaten Nutzung bereit.
- Seit dem 01.Jan.2020 muss nur noch 0,25% des Bruttolistenpreises, als geldwerter Vorteil, versteuert werden.
- Bezahlung der Leasingrate, aus dem Bruttogehalt -> Gehaltsumwandlung.
- Dadurch ergibt sich eine erhebliche Einsparung von Abgaben und Steuern!
Dienstfahrrad
Wieso? Weshalb? Warum?
Wir sind Ihr erfahrener Partner, wenn es um das Thema Dienstfahrrad geht.
Bei Beovelo steht der Mensch im Mittelpunkt: Wir beraten Sie individuell und bieten Ihnen faire und transparente Konditionen, die zu Ihren Bedürfnissen passen.
Gemeinsam mit unserem Fahrradfachhändler vor Ort sind wir für Sie da