OFFROADSCHULE

In unserer Offroad Schule erlernt Ihr das Beherrschen eines Motorrades im Offroad-Bereich. Wir bieten spezielle Offroad-Trainings für Teilnehmer ab 8 Jahren an. Wir zeigen Dir die Welt des Motocross Sports und helfen Dir auf Deinem Weg in diesen anspruchsvollen Sport.

Wir zeigen Dir wie Du Fahrzeuge auf unbefestigtem Untergrund beherrscht, Deine Balance und Deine Reaktion verfeinerst. Das gibt Dir ein gutes Gefühl, auch im Straßenverkehr. Wer auf einer Motocross Strecke sein Bike beherrscht, beherrscht auch sein Bike auf der Straße.

 

 

Haftungsverzicht und allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen von HM-Racing.

Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer/innen verzichtet durch die schriftliche Anmeldung (Nennung) und /oder Haftungsausschluss ausdrücklich, für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter HM-Racing, deren Organmitgliedern, leitenden Angestellten sowie Fahrern, Beifahrern, Mitfahrern, Streckeneigentümern, Streckenposten, Eigentümer und Halter anderer Fahrzeuge, die an der Veranstaltung teilnehmen, Renndienste, Helfer, Instruktoren, Sponsoren und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen sowie Behörden, Straßenbaulastträgern, soweit Schäden für die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung genutzten Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen (im folgenden die Veranstalter genannt) anlässlich des Befahrens der Strecke.

Der Teilnehmer/innen nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige Zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeugen verursachten Personenschäden.

Der Teilnehmer/innen erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die Veranstalter ihm gegenüber keinerlei Haftung für sonstige Schäden übernehmen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalter.
Ansprüche gegen die Veranstalter nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Der Teilnehmer/innen verzichtet hiermit für sich, seine Rechtsnachfolger und Unterhalts­berechtigte auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses gegen die Veranstalter, es sei denn, dieses Schadensereignis wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht, oder es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Teilnehmer/innen stellt mit dieser Erklärung die Veranstalter in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von dem Unterzeichner verursachten Schadensereignisses die Veranstalter in Mithaftung nehmen.

Der Teilnehmer/innen bestätigt, vor Beginn der Veranstaltung auf mögliche Gefahren beim Befahren der Strecke hingewiesen worden zu sein und dass das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten bei der Veranstaltung verboten ist.
Anmeldung, Nennung, Nennungsschluss

Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe des Anmeldeformulars an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnehmergebühr). Hierbei sind ausschließlich die Vordrucke des Veranstalters zu verwenden. Anmeldungen sind verbindlich. Die Nenngebühr ist mit Eingang der Nennbestätigung auf das Konto des Veranstalters sofort zu überweisen. Die Nennung ist erst nach erfolgter Zahlung gültig. Die Anmeldetermine und Preise gehen aus den Veranstaltungsinformationen hervor.

>>> DOWNLOAD HAFTUNGSVERZICHT

Nenngeldrückerstattung

Bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird das Geld abzüglich der Stornogebühr von 25 Euro zurück erstattet; bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzüglich der Stornogebühr von 50 Euro und bei Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Nenngebühr zu 50% erstattet. Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ist keine Nenngelderstattung möglich, die volle Nenngebühr ist fällig.

Gruppeneinteilung

Grundsätzlich werden bei dem Training die Fahrer in Gruppen nach Ihrer Rennstreckenerfahrung und Rundenzeit eingeteilt. Die Gruppeneinteilung kann bei geringer Teilnehmerzahl und zum Ende der Veranstaltung aufgehoben werden. Gruppenwechsel während der Veranstaltung ist grundsätzlich möglich, bei voll ausgebuchten Veranstaltungen kann dies nur durch Tausch mit einem anderen Teilnehmer erfolgen.

Allgemeines

Im Falle einer Absage oder Abbruches einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt das Nenngeld. Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ohne Nenngeldrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung dafür obliegt dem Veranstalter. Verursacht ein Teilnehmer bleibende Schäden an der Rennstrecke oder an den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burnout, Sturz oder Rowdytum), wird er in Höhe des entstandenen Schaden haftbar gemacht. Gleiches betrifft das Einbringen von Nägeln, Schrauben, Dübeln u.ä. in die Asphaltflächen der Fahrerlager bzw. Boxenwände. Es gelten die jeweiligen Hausordnung der Rennstrecke.

Allgemeine technische- und Sicherheitsvorschriften

Folgende Bestimmungen haben Gültigkeit:

Bei unserer Veranstaltungen sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen! Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z.B. abgesägte Rahmenrohre, Nummernschild) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden. Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden. Auspuffanlagen sind freigestellt. ACHTUNG: Motorrad-Training ist auf den Sachsenring nur mit Motorrädern möglich, die mit serienmäßiger Airbox und Luftfiltereinsatz sowie einer serienmäßigen originalen Auspuffanlage ausgestattet sind. Das maximal erlaubte Vorbeifahrgeräusch unter VOLL-LAST liegt bei 92 dB.
Motorräder, die diese Lärmgrenze überschreiten, werden NICHT zum Training zugelassen bzw. der Strecke verwiesen. Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises ist ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Motorrad ohne funktionstüchtige Bremsanlage oder mit abgebautem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen. Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.

Bekleidung

Alle Teilnehmer der Veranstaltungen sind verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, sofern keiner in der Kombi eingearbeitet ist. Es werden nur Teilnehmer mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, -stiefel, -handschuhe).

Durchführung / Ablauf

Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls der Ausschluss von der Veranstaltung. Die Fahrerbesprechung wird vor Beginn der Veranstaltung durchgeführt.

Anweisungen

Jeder Teilnehmer/in und Helfer/in hat den Anweisungen der Rennleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.

Rechte

HM-Racing hat das Recht, während der Veranstaltung hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von 500 Euro Standmiete je Veranstaltungstag.

Sicherheitsauflagen

In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse und das Fahrerlager darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung in der Boxengasse darf nur geschoben werden. Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage.

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